Entschuldigungen und Fehlzeiten
Entschuldigungen und Fehlzeiten
Krankmeldung
Bei Erkrankung melden Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler das Fehlen bis 7:45 Uhr telefonisch im Sekretariat. Nach der Rückkehr ist innerhalb von zwei Schultagen eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Beurlaubungen
Beurlaubungen aus wichtigem Grund müssen rechtzeitig im Voraus schriftlich beantragt werden:
- Bis zu 2 Tage: Klassenlehrkraft
- Ab 3 Tagen: Schulleitung
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien werden grundsätzlich nicht genehmigt.
Lehrkräfte anmelden für interne Inhalte und Dokumente.