Haus Simpfendörfer

Entschuldigungen und Fehlzeiten

Entschuldigungen und Fehlzeiten

Krankmeldung

Bei Erkrankung melden Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler das Fehlen bis 7:45 Uhr telefonisch im Sekretariat. Nach der Rückkehr ist innerhalb von zwei Schultagen eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

Beurlaubungen

Beurlaubungen aus wichtigem Grund müssen rechtzeitig im Voraus schriftlich beantragt werden:

  • Bis zu 2 Tage: Klassenlehrkraft
  • Ab 3 Tagen: Schulleitung

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien werden grundsätzlich nicht genehmigt.

Lehrkräfte anmelden für interne Inhalte und Dokumente.